Aktuelle Situation Lärmschutz an der Stettiner Bahn

Kurzmitteilung

Aktuelle Situation Lärmschutz an der Stettiner Bahn

Die Bürgerinitiative Berlin Nord/Ost – Gesund leben an der Schiene e.V. kämpft seit mehr als acht Jahren für mehr Lärmschutz an der Stettiner Bahn. Bisher gehörten zu unseren Mitgliedern Anwohner von Blankenburg, Karow, Buch und Panketal. Ein Teil der Betroffenen werden zur Zeit mit Lärmschutz versorgt. Auf Grund von Gleisveränderungen von Blankenburg bis Karow gibt es aufwändige Lärmsanierungsarbeiten. Ab Danewend in Karow gehen die Betroffenen aber leer aus, obwohl sie den gleichen Lärm ertragen müssen, wie die Blankenburger und Karower. Darum muss unsere Bürgerinitiative weiter für die Rechte der Anwohner kämpfen, zumal jetzt immer mehr Interessenten von Bernau dazukommen.

Am 11.09.2018 lud die Deutsche Bahn zum Bürgerdialog in die Rotunde der Grundschule am Blumenhag nach Bernau ein. Es ging um die sukzessive Erneuerung von 13 Eisenbahnbrücken von Karow bis Bernau. Herr Kulecki berichtete ausführlich über den Planungsstand  und die zu erwartenden Einschränkungen und Belastungen während der Bauphasen. Mit Filmen wurden die Veränderungen simuliert. Da nur in den Brückenbereichen Gleisveränderungen vorgenommen werden, sind nur dort Lärmschutzwände geplant – alles andere bleibt ohne Lärmschutz wegen des  „Bestandsschutzes“. Auch für den weiteren Ausbau der Zweigleisigkeit und für einen 10-Minutentakt konnte Herr Kulecki den Bernauern trotz der überfüllten Züge während der Hauptverkehrszeiten keine Hoffnung machen, denn solche Veränderungen müßten vom Land Brandenburg bestellt werden (wer bestellt, zahlt dafür).

Herr Kulecki als leitender Bauingenieur ist nur für die Bauausführung zuständig. Und hier verdient sein Engagement für die Information der Bürger ein großes Lob. Sowohl für den Bau des Abschnittes Blankenburg- Karow als auch für Buch bis Bernau wurden Bürgerinformationsveranstaltungen organisiert – mehrmals in der „Festen Scheune“ in Buch, jetzt in Bernau und am 20. Sepember in der Mensa der Wilhelm-Conrad-Röntgen-Gesamtschule in Panketal.

Um endlich für alle Bürgern an der Strecke der Stettiner Bahn einen gesunden Nachtschlaf zu ermöglichen, müssen wir als BINO weiter aktiv werden und rufen die Bernauer auf, sich aktiv bei uns mit einzubringen.

 

 

Vernetzungstreffen 5.12.2013

Link

Vernetzungstreffen 5.12.2013

Vertreter der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm (BVS),  der Bürgerinitiative gegen Umweltschäden durch die Bahn im Mittelrheintal, Bürgerinitiative Allianz gegen Bahnlärm und Erschütterungen aus Bad Hönning, sowie der  BINO trafen sich am 5.12.2013. Weiterlesen

Juristische Aspekte des Schutzes vor Schienenlärm

Kurzmitteilung

Juristische Aspekte des Schutzes vor Schienenlärm

Das sogenannte Bestandsschutzgesetz erlaubt  der Deutschen Bahn an bestehenden Bahntrassen Lärmemissionen  ohne Obergrenzen. Nur bei wesentlichen Umbauten oder neuen Bahnstrecken müssen genaue Vorschriften für den Lärmschutz eingehalten werden. Für die Stettiner  Bahn trifft der Bestandsschutz zu. Es wird nicht berücksichtigt, dass heute wesentlich intensiverer Lärm herrscht, als zur Bauzeit der Trasse.

Das Bestandsschutzgesetz verstösst nach  Auffassung von BINO e.V gegen das Grundgesetz  der BRD, da nicht alle Menschen den gleichen Lärmschutz genießen:

Art 3 (1)     Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Außerdem sieht BINO e.V. die gesundheitsschädigende Wirkung im Widerspruch zu

Art 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Lärmschutzgesetze wurden erlassen, um die Umwelt, also auch den Menschen, vor Lärm zu schützen. Sie sind veränderbar! Wir brauchen dringend  Gesetze, die uns wirksamer vor Lärm  schützen.

Lärm wird in der  deutschen 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV) von 1990  geregelt. Hier findet  sich die im Jahr 2015 auslaufende Regelung zum Schienenbonus[1]  Schienenlärm darf Straßenlärm um 5DB überschreiten.

In der Anlage 2 der 16. BImSchV in Verbindung mit der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen – Ausgabe 1990 – Schall 03  wird auch die Berechnung von Schall geregelt. (http://de.wikipedia.org/wiki/Schall03) und der Richtlinie für schalltechnischeUntersuchungen bei der Planung von Rangier- und Umschlagbahnhöfen – Ausgabe1990 – Akustik 04, bekanntgemacht im Amtsblatt der Deutschen Bundesbahn Nr. 14 vom 4. April1990 unter lfd. Nrn. 133 und 134.

Der Lärm wird bei Neubauten oder wesentlichen Umbauten, die ein Planfeststellungsverfahren benötigen, berechnet. Die Berechnungen sind Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen.   Die regelmäßige Durchführung objektiver Messungen ist juristisch nicht vorgeschrieben.

BINO e.V. fordert Lärmschutzmaßnahmen, hat aber bisher selbst keine rechtlichen Schritte unternommen nach wenig ermutigenden Erfahrungen anderer BI`s. Einzelne Bürgerinitiativen haben weniger Chancen als die gebündelte Kraft aller Betroffenen.