Der Schienenbonus: abgeschafft, aber wie Phönix aus der Asche auferstanden

Kurzmitteilung

 Der Schienenbonus: abgeschafft, aber wie Phönix aus der Asche auferstanden

Alexander Führer, der Vorsitzende der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V., bat uns, Ihnen die aktuelle  Pressemitteilung und die Einwendung des BVS beim Deutschen Institut für Normung zu dem Versuch, den gerade abgeschafften Schienenbonus wieder einzuführen, über unsere Webseite zur Kenntnis zu geben. Der Schienenbonus mutet den Bahnanwohnern 5dB mehr zu, als den Bürgern, die unter Straßen- oder Fluglärm leiden.

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Juristische Aspekte des Schutzes vor Schienenlärm

Kurzmitteilung

Juristische Aspekte des Schutzes vor Schienenlärm

Das sogenannte Bestandsschutzgesetz erlaubt  der Deutschen Bahn an bestehenden Bahntrassen Lärmemissionen  ohne Obergrenzen. Nur bei wesentlichen Umbauten oder neuen Bahnstrecken müssen genaue Vorschriften für den Lärmschutz eingehalten werden. Für die Stettiner  Bahn trifft der Bestandsschutz zu. Es wird nicht berücksichtigt, dass heute wesentlich intensiverer Lärm herrscht, als zur Bauzeit der Trasse.

Das Bestandsschutzgesetz verstösst nach  Auffassung von BINO e.V gegen das Grundgesetz  der BRD, da nicht alle Menschen den gleichen Lärmschutz genießen:

Art 3 (1)     Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Außerdem sieht BINO e.V. die gesundheitsschädigende Wirkung im Widerspruch zu

Art 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Lärmschutzgesetze wurden erlassen, um die Umwelt, also auch den Menschen, vor Lärm zu schützen. Sie sind veränderbar! Wir brauchen dringend  Gesetze, die uns wirksamer vor Lärm  schützen.

Lärm wird in der  deutschen 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV) von 1990  geregelt. Hier findet  sich die im Jahr 2015 auslaufende Regelung zum Schienenbonus[1]  Schienenlärm darf Straßenlärm um 5DB überschreiten.

In der Anlage 2 der 16. BImSchV in Verbindung mit der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen – Ausgabe 1990 – Schall 03  wird auch die Berechnung von Schall geregelt. (http://de.wikipedia.org/wiki/Schall03) und der Richtlinie für schalltechnischeUntersuchungen bei der Planung von Rangier- und Umschlagbahnhöfen – Ausgabe1990 – Akustik 04, bekanntgemacht im Amtsblatt der Deutschen Bundesbahn Nr. 14 vom 4. April1990 unter lfd. Nrn. 133 und 134.

Der Lärm wird bei Neubauten oder wesentlichen Umbauten, die ein Planfeststellungsverfahren benötigen, berechnet. Die Berechnungen sind Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen.   Die regelmäßige Durchführung objektiver Messungen ist juristisch nicht vorgeschrieben.

BINO e.V. fordert Lärmschutzmaßnahmen, hat aber bisher selbst keine rechtlichen Schritte unternommen nach wenig ermutigenden Erfahrungen anderer BI`s. Einzelne Bürgerinitiativen haben weniger Chancen als die gebündelte Kraft aller Betroffenen.

Politische Situation

Kurzmitteilung

Überblick über die politische Situation    

Lärmschutzgesetze wurden erlassen, um die Umwelt, also auch den Menschen, vor Lärm zu schützen. Sie sind veränderbar! Wir brauchen dringend bessere Gesetze, die uns wirksamer vor Lärm  schützen. Lärmschutzgesetze sind Bundesgesetze, d.h. im Bezirksamt Pankow und in Panketal (Gemeindeebene) oder im Senat von Berlin (Länderebene) können keine neuen Regelungen zum Thema Lärmschutz erlassen werden. Neue Regelungen zum Lärmschutz müssen im Bundestag/Bundesrat verabschiedet werden. Allerdings kann auf Bezirk- und Länderebene erheblicher Einfluss auf die Bundespolitik genommen werden. Das Bezirksamt Pankow hat im Sinne von BINO eine Resolution zum Thema Bahnlärm erlassen.

Die maximal zulässige Lärmbelastung beträgt 55 Dezibel für Straßenlärm und Fluglärm. Die Bahn darf 5 Dezibel lauter sein. Diese Großzügigkeit wird „Schienenbonusgenannt. .Der Bundestag hat am 19.3.2013 endlich die  Abschaffung des Schienenbonus zum 1.1.2015 beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt neu geplante Strecken werden dann von besserem Lärmschutz profitieren.

Bei bestehenden Strecken besteht Bestandschutz; es müssen keine Lärmobergrenzen eingehalten werden. Bei Neubaustrecken oder Umbauten, die ein Planfeststellungsverfahren erforderlich machen, müssen Lärmobergrenzen eingehalten werden (siehe Recht). BINO e.V fordert verbindliche Grenzwerte an alten und neuen Strecken: 55dB am Tag und 45 dB in der Nacht.

Gleisbesetzung in Berlin-Buch

Seit Juni 2013 wurde ein lärmabhängiges Trassenpreissystem eingeführt. Züge, die zu 80 Prozent mit leisen Sohlen ausgestattet sind, fahren preiswerter als laute Züge.

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